📍 EUROPAWEITE INTENSIVREINIGUNG VON HOCHWERTIGEN OBERFLÄCHEN | EST 1971
Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen (AGBs)
1. Allgemeine Hinweise
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen oder zusätzliche Bedingungen und Absprachen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise und Leistungen freibleibend. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird allein durch unsere Auftragsbestätigung festgelegt. Sollte sich nach Vertragsabschluss der Umfang der vereinbarten Tätigkeiten ändern, so sind wir berechtigt, die Leistungsentgelte zu verändern
3. Intervall und Termine
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann der Auftraggeber den vereinbarten Termin nicht halten, ist eine Absage bis 10 Tage vor Ausführungsbeginn für den Auftraggeber kostenfrei.
Bei kurzfristigen Absagen muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Absage wie folgt in Rechnung stellen:
5 bis 9 Tage vor Ausführungstermin: 25 % des Nettoauftragswerts. 4 bis 1 Tag vor Ausführungstermin: 50 % des Nettoauftragswerts
Am Tag des Ausführungstermins: 100 % des Nettoauftragswerts
Muss der Auftraggeber den vereinbarten Termin wegen höherer Gewalt (z. B., Streik, Feuer- Wasser- Schaden, Hochwasser o. ä.) verschieben, ist die Verschiebung bis 2 Tage vor Ausführungsbeginn für den Auftraggeber kostenfrei.
Bei kurzfristigen Absagen muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Absage wie folgt in Rechnung stellen:
2 bis 1 Tag vor Ausführungstermin: 50 % des Nettoauftragswerts Am Tag des Ausführungstermins: 100 % des Nettoauftragswerts
Gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht die Möglichkeit, die vertraglich vereinbarte Dienstleistung zu erfüllen (Bereiche der Neuverlegung sind hiervon ausgenommen), ist vereinbart, dass dem Auftraggeber zum Ende des betreffenden Geschäftsjahres und ausgehend von der vertraglich vereinbarten Gesamtfläche 25 % des jährlichen Nettoauftragswert seitens des Auftragnehmers in Rechnung gestellt werden. Darüberhinaus hat der Auftragnehmer das Recht der außerordentlichen Kündigung des Pflegevertrags.
4. Arbeitsausführung
Wir stellen zur Durchführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte, fundiertes Knowhow sowie die erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel. Zur Durchführung der Leistungen erforderlicher Strom und Wasser stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung. Die zu reinigenden Flächen sind vom Auftraggeber frei zu räumen. Die Arbeitsweise des Auftragnehmers erfolgt Rand nah. Sonderleistungen, wie zum Beispiel Verrücken von Kleinmobiliar sind gesondert zu vereinbaren und werden nach Aufwand abgerechnet.
5. Abrechnung der Leistungen
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach digitalem Flächenmaß ohne Abzug von verstellten Flächen (Kompensation der Handarbeit), bzw. zu den vereinbarten pauschalen Preisen laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt und ohne Abzug zahlbar. Schecks und Wechsel gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Etwaige Beanstandungen beeinflussen nicht die Fälligkeit.
Bei Zielüberschreitungen werden vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Referenzbasiszinssatz berechnet. Alle in unserer Preisliste genannten Preise sind unverbindlich und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise unseres Hauses verlieren ihre Gültigkeit mit Erscheinen der neuen Preisliste.
6. Gewährleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen nach ihrem Abschluss abzunehmen, sofern sie vertragsgemäß erbracht worden sind. Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Aufdeckung gerügt werden, andernfalls entfällt jede Gewährleistung. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf Mängel, die ursächlich auf die Reinigung zurückzuführen sind. Für Mängel, die durch die Konstruktion der Oberfläche verursacht sind, bzw. sich auf nicht entfernbare Flecken (Einfärbungen, Ausbleichungen, nicht wasserlösliche Flecksubstanzen) oder mechanische Beschädigungen beziehen, ist jede Beanstandung ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht auf Nachbesserung innerhalb von 10 Tagen nach Beanstandung.
7. Haftung für Schäden
Eine Haftung für die im Zusammenhang mit der Reinigung entstandenen Schäden, sowie Mängelfolgeschäden werden im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung übernommen. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Datenspeicherung
Wir setzen den Auftraggeber davon in Kenntnis, dass wir seine Daten -soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig - EDV - mäßig speichern und verarbeiten.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Leistungen ist Sitz des Auftraggebers. Erfüllungsort der Zahlung ist unser Geschäftssitz. Sind beide Parteien dieses Vertrages Kaufleute, so wird als Gerichtsstand unser Geschäftssitz bestimmt.
10. Änderungen und Ergänzungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen diese AGB nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer vertraglichen Lücke.
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